AGB:
Die AGB gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote von René Feil Yogabrücke unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.
1. Angebote
a) Kursvertrag; der Kurs findet einmal wöchentlich statt, und umfasst eine feste Dauer. Die Kursteilnehmer/innen können innerhalb eines Kurses, sofern die maximale Teilnehmerzahl nicht überschritten wird, versäumte Kursstunden nach Rücksprache mit der Kursleitung in einem Parallelkurs nachholen. Im Falle von Krankheit, Urlaub oder anderweitiger Verhinderung des Kursleiters wird versucht, eine Vertretung zu finden, bzw. der ausgefallene Unterricht wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Der Ausfall einer Übungseinheit berechtigt die Teilnehmer nicht zu einer Kürzung der gezahlten Beiträge. An den gesetzlichen Feiertagen finden keine Kurse statt. Kursverträge für fortlaufende Kurse sind spätestens eine Woche vor Kursbeginn kostenlos zu kündigen. Bei späterem Rücktritt, bis 1 Tag vor Kursbeginn werden 50 % der Kursgebühr fällig, außer es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt. Bei späterem Abbruch, gleich welcher Ursache, bei Nichterscheinen oder Krankheit ist die gesamte Kursgebühr zu zahlen, außer es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt.
b) 10er-Karten berechtigen den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Kursen. Eine Kündigung ist nicht möglich. Die 10er-Karte ist ab erster Kursteilnahme 8 Monate gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.
c) Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, z.B., Einzelstunden, Workshops u.a. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils erhobenen Tarif.
2. Nutzungsberechtigung, Verwendungsrisiko
a) Nutzungsberechtigter ist ausschließlich die im Vertrag als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person. Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge gleich welcher Art liegt insofern alleine auf Seiten des Nutzers, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich von René Feil Yogabrücke die Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen. Dies gilt insbesondere beim Erwerb von Mehrfachkarten.
3. Beginn und Ende der Kursverträge
Kursverträge für fortlaufende Kurse sind spätestens eine Woche vor Kursbeginn kostenlos zu kündigen. Bei späterem Rücktritt, bis 1 Tag vor Kursbeginn werden 50 % der Kursgebühr fällig, außer es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt. Bei späterem Abbruch, gleich welcher Ursache, bei Nichterscheinen oder Krankheit ist die gesamte Kursgebühr zu zahlen, außer es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt.
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen per Email sind nicht gültig! Die Kündigungserklärung des Vertragspartners ist an die Adresse von René Feil Yogabrücke, An der Brücke 28, 29640 Schneverdingen zu richten.
Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.
Bei 10er-Karten besteht kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht.
4. Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes bzw. vorübergehende Schließung
a) René Feil Yogabrücke ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen.
b) Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Teilnehmer/innen nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.
c) René Feil Yogabrücke ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und die örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote in einer für den Vertragspartner vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen, sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt.
d) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes oder der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung der Nutzungsgebühren zu verlangen.
5. Haftung
a) René Feil Yogabrücke haftet für etwaige Schäden insoweit, als
(aa) René Feil Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; die Haftung von René Feil Yogabrücke in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt;
(ab) schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen;
(ac) sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.
b) Darüber hinaus haftet René Feil Yogabrücke, auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die René Feil Yogabrücke in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.
c) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
d) Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt im übrigen auf eigene Gefahr der Nutzer.
Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt René Feil Yogabrücke keine Haftung.
6. Aufrechnung
Die Aufrechnung gegen Ansprüche von René Feil Yogabrücke ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7. Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers
Der Teilnehmer / Die Teilnehmerin verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, René Feil Yogabrücke unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse.
8. Gesundheitszustand der Teilnehmer/innen
Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich, die Kurse und Angebote von René Feil Yogabrücke nur zu nutzen, wenn er/sie nicht unter ansteckenden Krankheiten leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der/die Teilnehmer/in diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären. René Feil Yogabrücke ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen; die Kosten eines solchen ärztlichen Attestes hat der/die Teilnehmer/in zu tragen.
9. Datenschutzbestimmungen
Der/Die Teilnehmer/in wird nach Paragraph 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine/ihre personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der/Die Teilnehmer/in erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist ohne besondere Einverständniserklärung des Betroffenen unzulässig.
10. Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung
a) Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.
b) Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Schneverdingen vereinbart.
c) Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Schneverdingen vereinbart.
d) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Kursvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbare Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.